„Nur wo Körper- und Geistestätigkeit in geordneter lebendiger Wechselwirkung stehen, ist wahres Leben.“
Friedrich Fröbel, 1782-1852
Das Gesundheitsmotiv gerät zunehmend in den Mittelpunkt der Legitimierung des Sportunterrichts. Die Ursache ist unter anderem in der zivilisationsbedingten Abnahme der physischen Leistungsfähigkeit vieler Kinder und die dadurch entstehenden Krankheitsbilder zu sehen. Um die Schüler für ein lebenslanges Sporttreiben zu begeistern, soll der Sportunterricht „Freude an der Bewegung und am gemeinschaftlichen Sporttreiben wecken und die Einsicht vermitteln, dass sich kontinuierliches Sporttreiben, verbunden mit einer gesunden Lebensführung, positiv auf ihre körperliche, soziale, emotionale und geistige Entwicklung auswirkt.“ (Kerncurriculum Sport, S.5 2017, Niedersächs. Kultusministerium) Wichtig ist deshalb, den Schülern Handlungsorientierung zu vermitteln, die die Schüler befähigt, eigenverantwortlich Sport zu treiben. Gleichzeitig soll der Schulsport Fairness, Toleranz, Teamgeist und die Leistungsbereitschaft fördern. Die Aufgaben und Erwartungen, die an den Sportunterricht herangetragen werden, sind vielfältig. Auf den folgenden Seiten werden wir, die Fachgruppe Sport, Ihnen vorstellen, wie wir diese Aufgaben umsetzen und welche Anforderungen wir an die Schüler stellen.
Fachgruppenleitung
Frau Heinzel
Inhalte des Sportunterrichts (Auszug)
Sportarten | Jahrgang 5/6 | Jahrgang 7/8 | Jahrgang 9/10 | Jahrgang 11 (E-Phase) |
Leichtathletik |
|
siehe Jahrgang 5/6
|
siehe Jahrgang 7/8
|
|
Schwimmen |
|
|
|
|
Turnen |
|
|
|
|
Spielsportarten |
|
|
|
|
Kämpfen |
|
|
||
Gymnastik und tänzerische Bewegungen
|
|
|
|
|
Fitness & Gesundheit
|
|
Sport als Prüfungsfach
Seit dem Schuljahr 2013/14 können Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Abiturprüfung ihr Wissen in einer theoretischen Prüfung (Trainingslehre, Bewegungslehre, Sportbiologie, Sportsoziologie, Sportgeschichte, …) sowie ihr Können in zwei praktischen Prüfungen unter Beweis stellen. Um Sport als 5. Prüfungsfach in der Q-Phase belegen zu können, muss in der E-Phase ein Vorbereitungskurs Sporttheorie belegt werden.
Beurteilungsmaßstäbe
Die Beurteilung erfolgt in Form einer Benotung nach den Grundsätzen und Bestimmungen des Schulsports. Dabei fließen die bewegungsbezogenen Leistungen mindestens zur Hälfte in die Gesamtnote ein. Als Maßstab für die Bewertung der bewegungsbezogenen Leistungen können vorhandene Vorgaben wie Leistungstabellen dienen. Zur Leistungsbewertung im Sportunterricht werden sowohl die inhaltsbezogenen als auch die prozessbezogenen Kompetenzen herangezogen. Dabei stellen die sportpraktischen Leistungen einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtnote dar. Für die messbaren Disziplinen bestehen einheitliche, schulinterne Tabellen, die sich an den niedersächsischen „Empfehlungen für den Schulsport“ orientieren. Des Weiteren sind der individuelle Lernfortschritt, die Leistungsbereitschaft und die Übernahme von Verantwortung für sich und andere in die Bewertung einzubeziehen. Neben diesen Kompetenzen werden auch sonstige Leistungen zur Bewertung herangezogen. Dies kann besonders bei zeitweiliger Befreiung von der aktiven Teilnahme im Sportunterricht als Ausgleich herangezogen werden.
Zu den sonstigen Leistungen zählen z. B.:
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch,
- mündliche bzw. schriftliche Überprüfungen,
- schriftliche Ausarbeitungen,
- Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokoll, Lernbegleitheft, Lerntagebuch, Portfolio usw.),
- Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen,
- Präsentationen, auch mediengestützt (z. B. durch Einsatz von Multimedia, Plakat, Modell usw.),
- Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung,
- verantwortungsvolle Zusammenarbeit im Team,
- Langzeitaufgaben und Lernwerkstattprojekte sowie
- freie Leistungsvergleiche (z. B. Schülerwettbewerbe). (vgl. Kerncurriculum Sport, S.27,28 2017, Niedersächs. Kultusministerium)
Sportveranstaltungen am Silberkamp
Sportspieletage vor den Zeugnisferien im Januar
Sportabzeichen
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I bekommen die Möglichkeit, im Sportunterricht ihr Sportabzeichen zu erlangen. Im Schuljahr 2011/12 konnten sich 296 Schülerinnen und Schüler über das „Deutsche Sportabzeichen“ in Bronze, Silber oder Gold freuen.
Skifahrt nach Saalbach/Hinterglemm
Seit 35 Jahren bietet das Gymnasium eine Skifahrt nach Saalbach-Hinterglemm für Oberstufenschüler an.
AG´s am Silberkamp
Die unterschiedlichen AG´s am Silberkamp bieten unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, über den Sportunterricht hinaus, ihren Interessen nachzugehen, neue Sportarten auszuprobieren und ihre Fertigkeiten zu erweitern und zu perfektionieren. Dazu gehören auch die Teilnahmen an regionalen und überregionalen Wettbewerben, bei denen der Name „Silberkamp“ eine feste und bekannte Größe ist. So bieten wir Interessierten Arbeitsgemeinschaften im Hockey, Floorball, Klettern, Fußball, Volleyball, Tennis und Tanzen an.
Soccer-Court
Großer Beliebtheit in den großen Pausen oder für Jahrgangsturniere erfreut sich seit 2018 auch der Soccer-Court.
Allgemeine Hinweise zum Sportunterricht
Befreiung vom Sportunterricht
Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, besteht dennoch Anwesenheitspflicht. Bis zu 3x können Sie als Eltern selbst um Befreiung von der aktiven Teilnahme bei der zuständigen Sportlehrkraft bitten. Darüber hinaus muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Befreiung durch einen Arzt betrifft nur die aktive Teilnahme am Sportunterricht und Ihr Kind kann mit Hilfstätigkeiten (Helfen und Sichern, Auf- und Abbau), sowie kleineren theoretischen Leistungen zum Stundenthema und sonstigen Leistungen (s. Abschnitt Beurteilungsmaßstäbe) in den Unterricht eingebunden werden (s. Bestimmungen für den Schulsport). Sollte eine längere Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht notwendig sein, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zur Sportlehrkraft auf.
Informieren Sie die Sportlehrkraft bitte, wenn Ihr Kind unter einer Krankheit oder Einschränkung leidet (ggf. durch ein Attest), die die Teilnahme am Sport- bzw. Schwimmunterricht beeinflussen kann (z.B. Diabetes, Asthma, Herzfehler, Epilepsie…).
Tragen von Schmuck und Kopftüchern
Im Sportunterricht ist das Tragen von Uhren, Ketten, Ringen usw. nicht erlaubt, um Ihr Kind vor Verletzungen zu schützen. Werden diese Gegenstände nicht entfernt, zählt dies als Leistungsverweigerung. Ist Ihr Kind Brillenträger, empfiehlt sich das Tragen einer sporttauglichen Brille. Kopftücher müssen so gebunden werden, dass sie die Schülerin beim Bewegen nicht behindern und andere nicht gefährden (keine spitzen Nadeln).
Schwimmunterricht
Laut Erlass darf die Sportlehrkaft im Schwimmunterricht bis einschließlich Klasse 6 Gruppen über 15 Personen nur allein unterrichten, wenn alle Schülerinnen und Schüler schwimmsicher sind, d. h. wenn sie das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze besitzen. Sollte das bei Ihrem Kind noch nicht der Fall sein, unterstützen Sie es bitte umgehend beim Erwerb der Schwimmsicherheit. Eine verpflichtende Nichtschwimmer-AG wird angeboten. Schülerinnen und Schüler, die bis Ende des 5. Jahrgangs die Schwimmfähigkeit nicht nachweisen, dürfen nicht an Aktivitäten teilnehmen, die „in das, auf das oder zum Wasser“ führen und werden im Sportunterricht beim Thema Schwimmen mit „ungenügend“ bewertet und müssen während der Zeit in der Schule verbleiben.
Links zum Sportunterricht
|